Du packst das! Praktische Prüfungen gestalten
Inhalt:
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Das Pflegeberufegesetz legt mit dem Ausbildungsziel nach § 5 und den Anlagen 1 bis 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine kompetenzorientierte Pflegeausbildung fest. Diese Vorgabe impliziert, dass die praktische Prüfung kompetenzorientiert gestaltet und bewertet wird. Die praktische Prüfung erstreckt sich auf die Kompetenzbereiche I bis V der Anlage 2 und umfasst festgelegte Bestandteile: Vorbereitungsteil, Fallvorstellung, Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Pflegemaßnahmen und das Reflexionsgespräch. Wesentliches Prüfungselement sind dabei die vorbehaltenen Tätigkeiten. In dieser Fortbildung setzen sich die TN mit den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsbedingungen auseinander und gestalten exemplarisch Prüfungssettings. Die Auswahl und Arbeit mit geeigneten Bewertungsinstrumenten runden diesen Workshop ab.